Kombikurs: Ausbildung zum Fahrlehrer / Fahrlehrerin der Klassen CE/DE

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang zusätzlich einen Monat Klasse CE, zusammen 3 Monate mit mindestens 420 Unterrichtsstunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.

Voraussetzungen

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klassen CE und DE
  • Nachweis von mindestens zwei Jahren Fahrpraxis in der angestrebten Fahrlehrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre oder einer hauptberuflichen Tätigkeit als Führer von Kraftfahrzeugen der Klassen CE und DE von mindestens sechs Monaten oder einer Zusatzausbildung in einer Fahrschule von 60 Unterrichtsstunden der Klassen CE und DE.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung für CE und DE in einem Ausbildungslehrgang umfasst drei Monate mit 420 Unterrichtsstunden theoretische und praktische Ausbildung gemäß den gesetzlichen Richtlinien. Die praktische Ausbildung findet auf fahrschuleigenen Bussen und LKW statt.

  • nutzfahrzeugspezifische Themen
  • Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)

 

Prüfungen

  • fahrpraktische Prüfung
  • schriftliche Prüfung
  • mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik

Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

 

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