BKrFQG §8 Fortbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen

Die Fortbildung gemäß §8 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) ist speziell für Ausbildende gedacht, die Berufskraftfahrer unterrichten. In dieser Weiterbildung lernen sie, wie sie ihre Schüler besser unterrichten können. Das beinhaltet beispielsweise das Kennenlernen neuer Verkehrsregeln, das Verstehen aktueller Fahrzeugtechnik und das An-wenden effektiver Lehrmethoden. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist gesetzlich vorge-schrieben, um sicherzustellen, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern auf dem neuesten Stand ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.