Ausbildung zum Fahrlehrer / Fahrlehrerin der Klasse A
Als Fahrlehrer der Fahrerlaubnisklasse A befähigen Sie Menschen zum Führen von Krafträdern, dreirädrigen Krafträdern und auch Krafträdern mit Beiwagen. Voraussetzungen:
- unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) mindestens zwei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrererlaubnis.
Berechtigungen:
Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse A dürfen Sie Fahrschüler für Mofa, Klasse AM, A1, A2 und A ausbilden.
Mit dem Erwerb der Fahrlehrerausbildung Klasse A haben Sie u.a. die Voraussetzung, an einer
- Seminarleiterausbildung teilzunehmen um Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF-Seminare) und
- Fahreignungsseminare zum Punkteabbau (FES Seminare)
durchführen zu dürfen.
Ablauf der Ausbildung
Ablauf der Ausbildung
- Ausbildung an der Verkehrsakademie Roffhausen
- der Lehrgang umfasst einen Monat mit 140 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis
- neben den zweiradspezifischen Themen werden auch Bereiche der Grundfahrlehrererlaubnis, insbesondere Verkehrspädagogik und Technik, wiederholt.
Prüfungen
-
Prüfungen
Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine
- fahrpraktische,
- eine schriftliche und
- eine mündliche Prüfung abzulegen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:
- eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz und
- eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik einschließlich Fahrphysik