Ausbildungsfahrlehrer
Voraussetzungen
Inhaber oder verantwortlicher Leiter:
Innerhalb der letzten fünf Jahre davon hauptberuflich drei Jahre als Fahrlehrer der Klasse B (BE) in Theorie und Praxis tätig gewesen sein
Seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen oder die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis sein
Angestellter Fahrlehrer als Ausbildungsfahrlehrer:
Innerhalb der letzten fünf Jahre davon die hauptberufliche Tätigkeit 3 Jahre als Fahrlehrer der Klasse B (BE) in Theorie und Praxis
Inhaber der Fahrschule bzw. verantwortliche Leiter als Ausbildungsfahrlehrer:
Ausbildungsberechtigung und Teilnahme am Einweisungsseminar
Grundlage
Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer gemäß §§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Seminarnummer: AFL 24.1
Qualifizierungsinhalte
- Fachliches Professionswissen (12 UE)
Kompetenzbereiche: Recht, Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation - Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen (28 UE)
Kompetenzbereiche: Beobachten, Bewerten, Beurteilen, Rückmelden und Beraten
Termine 2025
Die Seminare finden jeweils von 08:15 bis 15:30 Uhr statt.
- 10.02.2025 bis 14.02.2025