Ausbildungsfahrlehrer

Voraussetzungen

Inhaber oder verantwortlicher Leiter:
Innerhalb der letzten fünf Jahre davon hauptberuflich drei Jahre als Fahrlehrer der Klasse B (BE) in Theorie und Praxis tätig gewesen sein
Seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen oder die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis sein

Angestellter Fahrlehrer als Ausbildungsfahrlehrer:
Innerhalb der letzten fünf Jahre davon die hauptberufliche Tätigkeit 3 Jahre als Fahrlehrer der Klasse B (BE) in Theorie und Praxis

Inhaber der Fahrschule bzw. verantwortliche Leiter als Ausbildungsfahrlehrer:
Ausbildungsberechtigung und Teilnahme am Einweisungsseminar

Grundlage
Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer gemäß §§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Seminarnummer: AFL 24.1

Qualifizierungsinhalte

  • Fachliches Professionswissen (12 UE)
    Kompetenzbereiche: Recht, Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation
  • Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen (28 UE)
    Kompetenzbereiche: Beobachten, Bewerten, Beurteilen, Rückmelden und Beraten

 

Termine 2024

Die Seminare finden jeweils von 08:15 bis 15:30 Uhr statt.

  • 14.10.2024 bis 18.10.2024

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