Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer

Möchten Sie Ausbildungsfahrlehrer werden? Ihren vielleicht zukünftigen Mitarbeiter selbst ausbilden? „Neuen Wind“ in Ihre Fahrschule bringen? Ihre Erfahrungen weitergeben?

 

Gute Argumente für das Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer:

  • Ihr Konzept für den theoretischen Unterricht ist „eingefahren“.
  • Ihr Auszubildender mit dem „weißen Schein“ hat Pädagogik in einer Fachkundeprüfung angewandt, das heißt, er verfügt über großes theoretisches Wissen. Das können Sie nutzen. Sie, Ihr Auszubildender und die Fahrschüler profitieren davon.
  • Addiert zu Ihrem großen praktischen Wissen und Ihrer Erfahrung, kann das richtig gute Arbeit werden, bei der die Schüler profitieren - ein optimierter Unterricht wiederum ist gut für Ihr Geschäft. Mundpropaganda ist nach wie vor die beste Werbung.
  • gemeinsames Vorbereiten und Nacharbeiten des Unterrichts hilft Ihnen, die Unterrichte aufzufrischen und neue Ideen einfließen zu lassen.
  • Nobody is perfect – einer profitiert vom anderen.

Lehrgangsinhalte:

Bestandteil der Fahrlehrerausbildung Klasse BE ist nach bestandener Praxis- und Fachkundeprüfung eine 4 monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. Der Ausbildungsfahrlehrer und der Leiter der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 5-tägigen Einweisungslehrgang nach § 35 FahrlG.

Das Seminar schafft diese Voraussetzungen.

Inhalte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Was ist neu ab 2018?
  • Ausbildungsplan für den Auszubildenden
  • Die Fahrlehrerausbildung und -prüfung (Ziele, Inhalte, Methoden)
  • Umsetzung des Ausbildungsplans in der Fahrschule
  • Der Umgang mit dem Auszubildenden
  • Ausbildungsvertrag und -vergütung
  • Kooperation mit der Ausbildungsstätte

Lehrgangsabschluss:

Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde.

Lehrgangsdauer:

Das Seminar dauert 5 Tage.

Voraussetzungen:

Eine Fahrschule, an der Fahrlehreranwärter tätig sind (Ausbildungsfahrschule), darf nur betreiben oder verantwortlich leiten, wer die Anforderungen der Sätze 2, 3 und 4 erfüllt:

  1. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschüler, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben,
  2. erfolgreich an einem mindestens 5-tägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte teilgenommen haben. Wer eine Ausbildungsfahrschule betreibt, muss ferner zuverlässig sein und die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbildung von Fahrlehreranwärtern bieten.