Ausbildung zum Fahrlehrer / Fahrlehrerin der Klasse A

Als Fahrlehrer der Fahrerlaubnisklasse A befähigen Sie Menschen zum Führen von Krafträdern, dreirädrigen Krafträdern und auch Krafträdern mit Beiwagen. Voraussetzungen:

  • unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) mindestens zwei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrererlaubnis.

Berechtigungen:

Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse A dürfen Sie Fahrschüler für Mofa, Klasse AM, A1, A2 und A ausbilden.

Mit dem Erwerb der Fahrlehrerausbildung Klasse A haben Sie u.a. die Voraussetzung, an einer

  • Seminarleiterausbildung teilzunehmen um Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF-Seminare) und
  • Fahreignungsseminare zum Punkteabbau (FES Seminare)

durchführen zu dürfen.

Ablauf der Ausbildung

Ablauf der Ausbildung

  • Ausbildung an der Verkehrsakademie Roffhausen
  • der Lehrgang umfasst einen Monat mit 140 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis
  • neben den zweiradspezifischen Themen werden auch Bereiche der Grundfahrlehrererlaubnis, insbesondere Verkehrspädagogik und Technik, wiederholt.

Prüfungen

  • Prüfungen

    Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine

    • fahrpraktische,
    • eine schriftliche und
    • eine mündliche Prüfung abzulegen.

    Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

    • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz und
    • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik einschließlich Fahrphysik

     

Unsere aktuellen Kursangebote

Fahrlehrerausbildung A

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