Ausbildung zum Fahrlehrer / Fahrlehrerin der Klasse CE
Mit der Fahrlehrerlaubnis CE dürfen Sie Fahrschüler für Kraftahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen beträgt, ausbilden. Mit dieser Qualifikation können Sie als Dozent in der EU-Berufskraftfahrerausbildung und Berufskraftfahrerweiterbildung tätig werden.
Voraussetzungen
- Besitz der Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
- ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE
- Nachweis von mindestens zwei Jahren Fahrpraxis in der angestrebten Fahrlehrererlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre oder einer hauptberuflichen Tätigkeit als Führer von Kraftfahrzeugen der Klasse CE von mindestens sechs Monaten oder einer Zusatzausbildung in einer Fahrschule von 60 Unterrichtsstunden der Klasse CE.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst
zwei Monate mit 280 Unterrichtseinheiten theoretischer und praktischer Ausbildung
Inhalt:
- nutzfahrzeugspezifische Themen
- Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)
Die praktische Ausbildung findet auf neuesten, fahrschuleigenen LKW statt.
Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang
- Zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß des gesetzlichen Rahmenlehrplanes
Verkürzte Ausbildungszeit
Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE, verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat auf 140 Unterrichtsstunden.
Prüfungen
- Fahrpraktische Prüfung
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:
- eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
- eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik
Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.